Allgemeine Ticket Geschäftsbedingungen (ATGB)
ALLGEMEINE TICKETGESCHÄFTSBEDINGUNGEN („ATGB“) DES SV OBERSCHOPFHEIM E.V.
1. Anwendungsbereich dieser Bedingungen
Diese Vereinbarung regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Nutzung von Eintrittskarten für das Spiel des SC Freiburg gegen den SV Sandhausen am 11. Juli 2025 im Aubergstadion, Kirchenriedstraße.
2. Zutrittsberechtigung
Nur Personen mit gültigem Ticket dürfen das Stadion betreten. Zur Identitätsüberprüfung ist ein amtliches Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) mitzuführen und auf Verlangen des Veranstalters oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen.
3. Ermäßigte Eintrittskarten
Tickets zu ermäßigten Preisen sind nur erhältlich, wenn die entsprechende Berechtigung nachgewiesen wird. Der Zutritt mit einem ermäßigten Ticket ist nur bei Vorlage eines gültigen Nachweises möglich. Ermäßigungsberechtigt sind Kinder und Jugendliche im Alter von fünf bis vierzehn Jahren (Stichtag: 11. Juli 2025). Der Nachweis ist beim Ticketkauf sowie beim Stadionbesuch stets mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Wird der Nachweis nicht vorgelegt oder ist er ungültig, kann der Zutritt verweigert werden.
4. Ticketumtausch und Rückerstattung
Der Umtausch oder die Rückgabe von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.
5. Spielverlegung oder -abbruch
Sollte das Spiel verschoben werden, behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Der Kunde kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten, indem er schriftlich per E-Mail oder Brief an den SV Oberschopfheim kündigt. Nach Rücksendung des Tickets (auf eigene Kosten) wird der gezahlte Ticketpreis erstattet. Bei einem Spielabbruch besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
6. Spielabsage und Zutrittsverweigerung:
Bei vollständiger Absage der Veranstaltung (z.B. bei höherer Gewalt) kann der Ticketinhaber vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung erfolgt schriftlich per E-Mail oder Post. Nach Rücksendung des Tickets (auf eigene Kosten) wird der Ticketpreis erstattet. Der SV Oberschopfheim haftet nicht für entstandene Kosten, z.B. Reise- oder Übernachtungskosten.
7. Zutritt und Verhalten im Stadion
– Hausrecht
Das Hausrecht liegt beim SV Oberschopfheim oder beauftragten Dritten. Anweisungen des Personals, der Polizei oder
Sicherheitskräfte sind stets zu befolgen.
– Stadionregeln
Der Zutritt zum Aubergstadion erfolgt nur unter Beachtung der dort ausgehängten Stadionordnung. Mit Betreten des
Stadions erkennt jeder Ticketinhaber diese Regeln an und verpflichtet sich, sie einzuhalten.
– Zutrittskontrolle:
Der Zutritt kann verweigert werden, wenn:
- der Ticketinhaber/Besucher sich weigert, sich einer Kontrolle seiner Person und Gegenstände zu unterziehen,
- bereits einmal das Stadion betreten und wieder verlassen wurde, was die Gültigkeit des Tickets aufheben kann.
8. Bild- und Tonaufnahmen von Zuschauern:
Rundfunk und Presse ist es erlaubt, zur Berichterstattung Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen, auf denen die Ticketinhaber als Zuschauer sichtbar sein können. Diese Aufnahmen dürfen vom SV Oberschopfheim, dem SC Freiburg und dem SV Sandhausen genutzt und öffentlich gezeigt werden.
9. Ungebührliches Verhalten im Stadion
Jede Person, die eine Eintrittskarte besitzt, ist verpflichtet, sich im Stadion so zu verhalten, dass die Rechte und Interessen des SV Oberschopfheim, der Spieler, der Zuschauer sowie aller anwesenden Personen möglichst nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden. Fehlverhalten, das mögliche Sanktionen oder Verbandsstrafen provoziert, wird nicht geduldet.
Bei Verstößen gegen diese Verhaltensregeln, die im gesamten Stadionbereich sowie bei der Organisation von An- und Abreise zum Spiel gelten, sind der SV Oberschopfheim, die Polizei und das Sicherheitspersonal berechtigt, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Beschlagnahme verbotener Gegenstände ohne Anspruch auf Entschädigung,
- Verweigerung des Zutritts zum Stadion oder einzelner Bereiche,
- Platzverweis oder Ausschluss vom Stadion.
Verbotene Handlungen umfassen insbesondere:
- Das Betreten des Spielfelds ohne ausdrückliche Genehmigung.
- Stark alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss stehend oder vermummt zu sein.
- Sich gewalttätig oder in einer Weise zu verhalten, die die öffentliche Ordnung stören.
- Das Mitbringen und Benutzen von Waffen, Wurfgeschosse, ätzende oder leicht entflammbare Substanzen, Dosen, zerbrechliche oder harte Behältnisse, pyrotechnische Gegenstände wie Feuerwerkskörper, Rauchkerzen, bengalische Feuer, sperrige Gegenstände, Tiere sowie sonstige Gegenstände, die die Sicherheit oder den Ablauf der Veranstaltung gefährden könnten.
Das Aufnehmen, Verbreiten oder Veröffentlichen von Ton- und Bildaufnahmen der Veranstaltung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des SV Oberschopfheim erlaubt und ausschließlich für private, nicht-kommerzielle Zwecke gestattet.
Das Mitführen von Fahnen, Transparenten, Bannern oder Lautsprechern mit einer Länge über 2 m bzw. einem Durchmesser über 2 m ist nur mit Zustimmung des SV Oberschopfheim erlaubt.
10. Regress
Sollten Verstöße einzelner oder mehrerer Zuschauer gegen die oben genannten Regeln, insbesondere bei Brandlegung bengalischer Feuer, der Nutzung anderer pyrotechnischer Gegenstände, dem Werfen von Gegenständen oder dem unbefugten Betreten des Spielfelds zu Sanktionen von den zuständigen Verbänden gegenüber dem SV Oberschopfheim führen, behält sich der SV Oberschopfheim vor, den/ die hierfür nachweisbar identifizierten Verantwortlichen vollumfänglich in Regress zu nehmen.
11. Haftung
Der Aufenthalt im und am Stadion erfolgt auf eigene Gefahr.
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